Vorgaben ab 29. Mai 2020
Mit 29. Mai treten Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 in Kraft. Diese Lockerungsverordnung beinhaltet u.a. die Öffnung von Indoor-Sportstätten und damit die Möglichkeit für Vereine, die Tore ihrer dahingehenden Schießstände unter gewissen Auflagen wieder zu öffnen. Daher gilt nun für den Indoor-Sport: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten. Mindestabstand 2 Meter zwischen Personen, die … Weiterlesen