Ordonnanzgewehr

Über die Sparte

Der Bewerb Ordonnanzgewehr dient dem sportlichen Schießen mit ehemaligen Ordonnanzgewehren auf die Distanz von zumindest 100 Metern in den diversen Anschlagsarten. Zweck ist die Erhaltung des technischen Wissens, die richtige Handhabung, das sportliche Schießen, das richtige Aufbewahren und die Pflege jener traditionellen Waffen und der dazu gehörenden Munition, die zu diesen Bewerben zugelassen sind. Zugelassen sind alle Gewehre bis zum Konstruktionsjahr 1945 und deren baugleiche Nachfolgemodelle bis zum Baujahr 1963 (Norwegischer K98k in .30-06, Israelischer K98k in .308 Win. usw.:), die zum Verschießen von Metallpatronen mit Nitro-Treibladungspulver und Mantelgeschossen eingerichtet sind und in einem regulären Heer eingeführt waren. Es gibt eine Liegend- und Sitzendklasse, die Schussweite beträgt meist 100m, selten 200m – aus Mangel an 200m Schießständen.

Landessportleiter

Landessportleiter Ordonnanzgewehr

FunktionNameE-Mail
LandessportleiterMartin Rojdlrojdl.martin@gmail.com
stv. Landessportleiterderzeit nicht besetzt
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