Vorgaben ab 29. Mai 2020

Mit 29. Mai treten Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 in Kraft. Diese Lockerungsverordnung beinhaltet u.a. die Öffnung von Indoor-Sportstätten und damit die Möglichkeit für Vereine, die Tore ihrer dahingehenden Schießstände unter gewissen Auflagen wieder zu öffnen.

Daher gilt nun für den Indoor-Sport:

  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten.
  • Mindestabstand 2 Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden (z.B. beim Beziehen eines Standes).
  • Der Mindestabstand kann von Betreuern und Trainern ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen – dazu gehört aus unserer Sicht auch die Korrektur bei Fehlern – erforderlich ist.
  • Gemeinschaftsräumlichkeiten sind nur für den Weg zum und vom Sport zu betreten.
  • Der Aufenthalt ist nur für die Dauer der Sportausübung zulässig.
  • Für den Outdoor-Sport gelten die Regeln wie bisher.

Für den Hauptschießstand des SSLV Wien in der Cumberlandstraße bedeutet das:

  • Die nutzenden Vereine führen ihre Trainings in Eigenverantwortung durch.
  • Die allgemeinen Richtlinien des Sportzentrums Cumberlandstraße sind einzuhalten (https://www.sportcentercumberland.at/, Details bitte vor Ort abklären).
  • Der Aufenthaltstraum ist nur für das Kommen und Gehen zu nutzen.
  • Der Ausschankbereich ist nicht zu benutzen.
  • Es ist eine Liste zu führen, die das Datum, den Namen, den Verein und die Zeiten des Kommen und Gehens für jede Person beinhaltet.
  • Eine Kopie (Scan, Foto …) der Liste ist am Ende des Trainingstages an den SSLVW (Landesschützenmeister sslvw@lugmayr.org) zu senden. Die Originale verbleiben beim jeweiligen Verein.
  • Es können maximal 5 Personen gleichzeitig die Schießstände nutzen.
  • Es darf nur jeder zweite Stand genutzt werden.

Für die freien Tage am Wochenende kann eine Nutzung nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Bitte dazu um direkte telefonische Kontaktaufnahme mit dem LOSM bzw. dem LSM.

Für den Hauptschießstand Stammersdorf gelten Regelungen, die auf der Homepage (https://schiessen.hsv-wien.at) ersichtlich sind. Dort kann jedenfalls nur gegen Voranmeldung der Schießstand genutzt werden.