Derzeit gelten für den Schießsport (vorbehaltlich der Verordnungen des Gesundheitsministeriums) folgende Vorgaben:
- Mund-Nasen-Schutz in allen Sportanlagen bis zum Beziehen des Standes
- Mindestabstand 1 Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden (z.B. beim Beziehen eines Standes).
- Der Mindestabstand kann von Betreuern und Trainern ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen – dazu gehört aus unserer Sicht auch die Korrektur bei Fehlern – erforderlich ist.
- Der Aufenthalt in Sportanlagen sollte auf die Dauer der Sportausübung reduziert werden.
- Bei Bewerben und Landesmeisterschaften sind eventuell kurzfristig zusätzliche Regelungen möglich.
Für den Hauptschießstand des SSLV Wien in der Cumberlandstraße bedeutet das:
- Die nutzenden Vereine führen ihre Trainings in Eigenverantwortung durch.
- Die allgemeinen Richtlinien des Sportzentrums Cumberlandstraße sind einzuhalten (https://www.sportcentercumberland.at/, Details bitte vor Ort abklären).
- Es ist eine Liste zu führen, die das Datum, den Namen, den Verein und die Zeiten des Kommen und Gehens für jede Person beinhaltet.
- Eine Kopie (Scan, Foto …) der Liste ist am Ende des Trainingstages an den SSLVW (Landesschützenmeister sslvw@lugmayr.org) zu senden. Die Originale verbleiben beim jeweiligen Verein.
- Es können maximal 10 Personen gleichzeitig die Schießstände nutzen.
Für die freien Tage am Wochenende kann eine Nutzung nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Bitte dazu um direkte telefonische Kontaktaufnahme mit dem LOSM bzw. dem LSM.
Für den Hauptschießstand Stammersdorf gelten Regelungen, die auf der Homepage (https://schiessen.hsv-wien.at) ersichtlich sind. Dort kann jedenfalls nur gegen Voranmeldung der Schießstand genutzt werden.
Die Vollversammlung des SSLV Wien wird auf 2021 verschoben. Details werden bekannt gegeben, sobald die Versammlung sinnvoll möglich ist.